Im Schutzgebiet keine Klärschlammausbringung

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Seit Anfang August ist im Wasserschutzgebiet Bronnbachquelle, Rottenburg, das Ausbringen von Klärschlamm vollständig untersagt. Bisher galt das Verbot nur für die Schutzzonen I und II, durch eine Änderung der Schutzgebietsverordnung, die am 31. Juli im Gesetzblatt Baden-Württemberg veröffentlicht wurde, gilt das ...

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