Die Stadtwerke in Nordrhein-Westfalen, bei denen das Hochwasser der Ruhr Ende August zu einer Überflutung der Trinkwasserbrunnen und damit zu einer potenziellen Verschmutzung des Trinkwassers geführt hat (EUWID 35/200), übernehmen keinen Schadensersatz für die Bürger. Die Stadtwerke hatten in Kooperation mit dem ...
Kein Schadensersatz für Versorgungsunterbrechung
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