Das Land Nordrhein-Westfalen kann von einer Stadt keine Abwasserabgabe wegen der Einleitung von verschmutztem Niederschlagswasser von einer Bundesstraße verlangen. Dadurch würde das Land sich widersprüchlich und treuwidrig verhalten, urteilte Mitte Februar das Verwaltungsgericht Minden (Az. 11 K 1729/07 vom 11. ...
Keine Abwasserabgabe wegen Einleitung von Bundesstraßen
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