Keine Beeinträchtigung durch Hausbau an Mosel

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Der Bau eines Wohnhauses im Überschwemmungsgebiet der Mosel führt bei Hochwasser nicht zu Schäden am Gebäude des benachbarten Unterliegers. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Urteil (Az.: 1 A 10176/09.OVG vom 2.3.2010). Der Kläger wandte sich gegen die einer Bauherrin ...

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