Der Bau eines Wohnhauses im Überschwemmungsgebiet der Mosel führt bei Hochwasser nicht zu Schäden am Gebäude des benachbarten Unterliegers. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Urteil (Az.: 1 A 10176/09.OVG vom 2.3.2010). Der Kläger wandte sich gegen die einer Bauherrin ...
Keine Beeinträchtigung durch Hausbau an Mosel
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -