Klärschlammverwerter muss Gebühr für Lieferscheinverfahren bezahlen

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VG Köln: Unternehmen ist gebührenpflichtiger Generalunternehmer Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage eines Klärschlammverwerters gegen von ihm verlangte Gebühren für das Lieferscheinverfahren abgewiesen. Der Verwerter trete als Generalunternehmer auf und sei insofern gebührenpflichtig, heißt es in dem ...

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