Kleingärtner von Abgabe befreit

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Seit Anfang Juli sind in Sachsen Kleingärtner grundsätzlich von der Wasserentnahmeabgabe befreit. Bisher musste jeder Kleingärtner eine Wasserentnahmeabgabe zahlen, wenn er an einen Gemeinschaftsbrunnen angeschlossen war, aus dem pro Jahr mehr als 2.000 m³ Wasser entnommen werden. Bei kleineren ...

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