Seit Anfang Juli sind in Sachsen Kleingärtner grundsätzlich von der Wasserentnahmeabgabe befreit. Bisher musste jeder Kleingärtner eine Wasserentnahmeabgabe zahlen, wenn er an einen Gemeinschaftsbrunnen angeschlossen war, aus dem pro Jahr mehr als 2.000 m³ Wasser entnommen werden. Bei kleineren ...
Kleingärtner von Abgabe befreit
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -