Grundwassernutzer können grundsätzlich zur Kostenbeteiligung für wasserwirtschaftliche Maßnahmen herangezogen werden – zusätzlich zur üblichen Grundwasserabgabe. Eine solche Kostenbeteiligung müsse jedoch nachvollziehbar begründet sein, heißt es in einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof in ...
Kostenbeteiligung an Grundw asseranreicherung
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