Auch wenn aufgrund einer wasserwirtschaftlichen Bewilligung der größte Teil des Wassers durch einen künstlichen Kanal fließt, kann dieser nicht natürlicher Hauptarm des Gewässers werden. Dies entschied Anfang Februar das Niedersächsische Oberlandesgericht in Lüneburg (Beschluss 13 LA 155/07 vom 9. Februar). Im ...
Künstlicher Kanal bleibt künstlicher Kanal
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