Auch wenn die abwasserbeseitigungspflichtige Gebietskörperschaft nicht unbedingt die finanziellen Aufwendungen für die Sanierung von Hausanschlussleitungen tragen muss, so liegt bei ihr doch die rechtliche Verantwortung. Dies betonte Manfred Fiedler von der Stadtentwässerung Göttingen Anfang Februar auf dem IRO ...
Kurz berichtet
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