Nordrhein-Westfalen Wasserverband nicht in

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Bilanz anzusetzen Mitgliedsrechte an sondergesetzlichen Wasserverbänden können nicht in der kommunalen Eröffnungsbilanz angesetzt werden. Denn die Wasserverbände nehmen eigene Aufgaben und nicht solche der Kommunen wahr. Diese Auffassung zur Bilanzierung von Wasserwirtschaftsverbänden vertritt das ...

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