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Die Unterhaltspflicht des Alten Rheins von St. Margrethen bis zum Bodensee geht von der Internationalen Rheinregulierung an den Kanton St. Gallen und die Anrainergemeinden über. Das hat der Schweizer Bundesrat in der vergangenen Woche beschlossen. Wie das Bundesamt für Umwelt (BAFU) mitteilte, hatte sich die Schweiz ...

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