Eine Tiefbaufirma muss sich über den Verlauf von Versorgungsleitungen eigenverantwortlich vergewissern. Diese Feststellung hat das Landgericht Hanau in einem Urteil getroffen (Az.: 9 O 751/14 vom 23.1.2015). Wegen der unverhältnismäßig großen Folgen, die durch die Beschädigung verlegter Versorgungsleitungen ...
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