Nutzungsentgelte nur einmalig zahlen

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Der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW), Bonn, empfiehlt den Versorgungsunternehmen, Nutzungsentgelte für Waldgrundstücke nur einmal zu zahlen. Nach der derzeitigen Rechtslage seien Versorgungsunternehmen in der Regel nur zur Zahlung einer einmaligen Entschädigung verpflichtet. Die Höhe der ...

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