OLG: Kein Wasser bei Zahlungsrückstand

|
|

Die Zulieferung von Wasser, Strom und Wärmeenergie darf eingestellt werden, wenn ein Wohnungseigentümer mit seinen Zahlungen erheblich in Rückstand gerät. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor. Nach Auffassung des Gerichts verletzt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -