OVG NRW bestätigt Verrechnung der Abwasserabgabe mit Investitionen

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Die Abwasserabgabe ist insgesamt mit Investitionen, die eine Minderung der Schadstoffe erwarten lassen, zu verrechnen. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einen Abgabebetrag von rund 17.900 € auf rund 9.800 € reduziert (Az.: 9 A 1865/06 vom 8.6.2009). Das OVG gab damit einem ...

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