Die Abwasserabgabe ist insgesamt mit Investitionen, die eine Minderung der Schadstoffe erwarten lassen, zu verrechnen. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einen Abgabebetrag von rund 17.900 € auf rund 9.800 € reduziert (Az.: 9 A 1865/06 vom 8.6.2009). Das OVG gab damit einem ...
OVG NRW bestätigt Verrechnung der Abwasserabgabe mit Investitionen
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -