OVG Weimar kassiert Teile der Satzung des ZWA Mittleres Elstertal

|
|

Angesetzte Investitionskosten hätten nicht berücksichtigt werden dürfen Die Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal ist nichtig. Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat Ende Juni in einem Normenkontrollverfahren die beitragsrechtlichen Regelungen der 2002 und ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -