Erwerbswirtschaftliche Tätigkeit von Kommunen im Einklang mit UWG Die erwerbswirtschaftliche Tätigkeit einer Gemeinde kann nicht schon deshalb als unlauterer Wettbewerb gegenüber privaten Konkurrenten angesehen werden, weil sie nach dem Kommunalrecht untersagt ist. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) habe ...
Rückblende: EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 14.05.02
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