Gemeinsame Erklärung warnt vor Verunsicherung der Bevölkerung Die Möglichkeit der landwirtschaftlichen Verwertung von qualitativ hochwertigen Klärschlämmen, Biokomposten und Gärresten im Sinne der Kreislaufwirtschaft muss weiterhin erhalten bleiben. Ein „Totalverbot“ wäre unter Umweltaspekten ...
Rückblende: EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 18.04.2001
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