für Gewässerunterhaltung Sachsen-Anhalt will die Finanzierung der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung neu regeln: So sollen der Grundsteuerbezug entfallen und die Mitgliedschaft in den Unterhaltungsverbänden auf die Gemeinden beschränkt werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Wassergesetzes ...
Sachsen-Anhalt Neuregelung bei Kosten
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