Satzungsrechtliche Bedingungen für den Verschmutzungsgrad zulässig

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Befreiung von den Einleitungsbedingungen bei Härte möglich Eine Kommune hat das Recht, Anschlussnehmern satzungsrechtliche Benutzungsbedingungen für den Verschmutzungsgrad des Abwassers vorzugeben. Die Stadt kann eine Befreiung von diesen Einleitungsbedingungen aber nicht einfach ablehnen. Insbesondere wenn eine ...

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