Schadensersatzanspruch auch bei Ausschreibung durch Private

|
|

Bundesgerichtshof: Gleiche Grundsätze wie für öffentliche Auftraggeber Die Teilnehmer einer Ausschreibung dürfen auch bei einem privaten Auftraggeber darauf vertrauen, dass der Ausschreibende bei Vergabe des Auftrags die Regeln der Vergabe- und Vertragsverordnung für Bauleistungen (VOB/A) einhält. Wird dieses ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -