Schleswig-Holstein Technisch unbelüftete

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KKA bleiben zulässig In Schleswig-Holstein bleiben technisch unbelüftete Kleinkläranlagen wie Filtergräben, Nachklärteiche, Pflanzenbeete und Untergrundverrieselungsanlagen auch zukünftig zugelassen. Während in anderen Bundesländern diese Kleinkläranlagen durch technisch-belüftete Systeme ersetzt werden ...

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