Schlüsselfertige Wohnanlage muss Anschluss an Wasserversorgung haben

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Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes in Koblenz muss eine schlüsselfertig errichtete Wohnanlage einen eigenen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung haben. Fehlt dieser, liegt ein erheblicher Mangel vor. Die Wohnungseigentümer haben selbst dann einen Anspruch auf Schaffung eines Anschlusses, wenn diese ...

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