„Schwänzen“ rechtfertigt ordentliche Kündigung

|
|

Wenn ein Zählerableser den Zählerstand nicht persönlich abliest, sondern telefonisch abfragt, rechtfertigt dies eine ordentliche Kündigung. Eine fristlose Kündigung ist allerdings nicht unbedingt wirksam. Hier spielt auch die Beschäftigungsdauer udn das bisherige Verhalten des Arbeitnehmers eine Rolle. Dies ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -