Wenn ein Zählerableser den Zählerstand nicht persönlich abliest, sondern telefonisch abfragt, rechtfertigt dies eine ordentliche Kündigung. Eine fristlose Kündigung ist allerdings nicht unbedingt wirksam. Hier spielt auch die Beschäftigungsdauer udn das bisherige Verhalten des Arbeitnehmers eine Rolle. Dies ...
„Schwänzen“ rechtfertigt ordentliche Kündigung
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