Der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern will sich im Rahmen der Novellierung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) dafür einsetzen, dass Klärschlämme nur noch innerhalb von Abwasserbehandlungsanlagen vermischt werden dürfen. Dies erklärte die Schweriner Regierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage ...
Schwerin: Klärschlamm nur in Kläranlagen mischen
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