Der Begriff der „besonderen Maßnahmen“, der einen Ausgleichsanspruch gegenüber einen Wasserversorger auslösen kann, muss eng ausgelegt werden. Diesen Tenor trägt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 3. April 2008 (Az. 20 A 1097/05) auf das der Städte- und Gemeindebund NRW jetzt ...
Selten Ausgleichsanspruch gegen Wasserversorgung
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