Das Brandenburger Oberverwaltungsgericht, Frankfurt/Oder, hat Ende Juni das Zweckverbandsstabilitätsgesetz bestätigt (Az.: 2D 29/98.NE). Das Gesetz war vor zwei Jahren vom Brandenburger Landtag beschlossen worden. Die Regierung hatte mit dem Gesetz nachträglich die rechtlichen Fehler bei der Gründung der Mehrheit ...
Stabilitätsgesetz für Zweckverbände rechtens
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