Stabilitätsgesetz für Zweckverbände rechtens

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Das Brandenburger Oberverwaltungsgericht, Frankfurt/Oder, hat Ende Juni das Zweckverbandsstabilitätsgesetz bestätigt (Az.: 2D 29/98.NE). Das Gesetz war vor zwei Jahren vom Brandenburger Landtag beschlossen worden. Die Regierung hatte mit dem Gesetz nachträglich die rechtlichen Fehler bei der Gründung der Mehrheit ...

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