Stadt Lüneburg darf seit Mitte 2005 Regenwassergebühren erheben

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Verwaltungsgericht weist Klage gegen gesplittete Gebühren ab Die Stadt Lüneburg ist seit Mitte 2005 berechtigt, Regenwassergebühren von den Grundstückseigentümern zu erheben. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in mehreren Urteilen vom 31. Mai 2007 entschieden (Aktenz.: 3 A 370/05 u.a.). Mit den Urteilen ...

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