„Klarstellung in WHG oder UGB wäre dennoch sinnvoll“ Auch Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) können Benutzungsgebühren erheben – diese Auffassung vertritt der Städte- und Gemeindebund (StGB) NRW. Der Landesgesetzgeber habe durch mehrere Gesetzesänderungen die Rechtsgrundlagen dafür geschaffen. ...
StGB NRW: Anstalten öffentlichen Rechts können Beiträge erheben
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