Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen empfiehlt den Kommunen, in die Abwassergebührensatzungen für die Niederschlagswassergebühr nicht nur die Grundstückseigentümer, sondern auch zusätzlich die Straßenbaulastträger als Gebührenschuldner aufzunehmen. Der Städte- und Gemeindebund bezieht sich bei ...
Straßenbaulastträger muss in Satzung verankert sein
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