Trinkw asserverordnung: Fünf-Jahres-Frist nutzen

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Bei der Umsetzung der 1998 verabschiedeten EU-Trinkwasserrichtlinie setzt sich Thüringen für die Ausnutzung der möglichen Fristen ein. Die Bundesregierung solle die eingeräumte Frist von maximal fünf Jahren bis zur Anwendung der Vorschriften in vollem Umfang übernehmen. Hierdurch könnten erforderliche ...

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