Grundsätzlich hat der Gesetzgeber die Betätigung kommunaler Unternehmen zu Gunsten privater Unternehmen eingeschränkt. Begünstigt sind aber Einrichtungen zum Umweltschutz. Kommunale Unternehmen dürfen dann auch außerhalb des Zuständigkeitsbereichs aktiv werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) ...
Umweltschutz rechtfertigt kommunale Tätigkeit außerhalb der Zuständigkeit
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