BGH-Urteil fordert fundierte Prüfung von Ursachen und Hilfemöglichkeiten Ein Wasser- und Bodenverband, der Beregnungswasser für die Landwirtschaft bereitstellt, muss nach einem Wasserrohrbruch nicht grundsätzlich Schadenersatz leisten, wenn er keine sofortigen Hilfsmaßnahmen zugunsten der betroffenen Landwirte ...
Unterbrochene Wasserversorgung begründet nicht zwingend Schadenersatz
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