Urteil des OLG München DB muss sich an Kosten für

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Leitungsverlegung beteiligen Die Deutsche Bahn muss der Fernwasserversorgung Oberfranken (FWO) die Hälfte der Kosten für eine Leitungsverlegung an einer Kreuzung erstatten, an der auf Veranlassung der Bahn hin im Jahr 1996 eine Kreisstraße und die Fernwasserleitung tiefer gelegt werden mussten. Das hat das ...

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