Ordnungsgemäße Einleitung auch bei Überlassung sicherzustellen Ein Grundstückseigentümer kann für Schäden an der Kanalisation haften, auch wenn diese durch seinen Mieter verursacht worden sind. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor, gegen das eine Revision ...
Urteil: Eigentümer haftet für Schäden an Kanalisation
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