Kommune muss Leitung nicht mit Be- und Entlüftung versehen Es besteht kein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen. Diese Feststellung trifft das Verwaltungsgericht Sigmaringen in einem Urteil, mit dem es die Klage eines Grundstückseigentümers abgewiesen hat, ...
Urteil: Kein Rechtsanspruch auf Änderung der Abwasseranlagen
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