VG Minden: Eigentümer haben Verantwortung für ihr Grundstück Schuldner für Wassergebühren ist der Eigentümer, nicht der Mieter. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Minden hervor (Az.: 9 K 1007/07 vom 24.04.2008). Dem Urteil zufolge muss ein Grundstückseigentümer auch dann die ...
Urteil: Schuldner für Wassergebühren ist der Eigentümer, nicht der Mieter
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