Urteil: Vorsteuerabzug bei Abwasser möglich

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Eine Gesellschaft in privater Rechtsform kann in eigenem Namen privatrechtliche Abwasserentgelte erheben und auf der Rechnung die Umsatzsteuer offen ausweisen. Das hat das Sächsische Finanzgericht in einem Urteil (Az: 2 K 2261/98) vom 28. Juni 2001 entschieden. Wie in den BGW-News vom September 2001 berichtet wurde, ...

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