Künftig gemeinsame Ausschreibung von Auftrag und Beteiligung Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Unzulässigkeit von Inhouse-Vergaben an gemischtwirtschaftliche Unternehmen (siehe Artikel:“EuGH: Keine Inhouse-Geschäfte mit gemischtwirtschaftlichen Unternehmen“, Seite 1) wurde von ...
Verbände, Juristen und Politiker überrascht über das EuGH-Urteil
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -