Verband kann Beitragsveranlagung nach sachkundigem Ermessen festlegen

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VG Arnsberg verweist auf Selbstverwaltungsrecht der Verbände Ein Wasserverband kann die Maßstäbe für die Beitragsveranlagung nach sachkundigem Ermessen festlegen. Bei der Bestimmung und Anwendung der Wahrscheinlichkeitsmaßstäbe und der Schätzung von Daten und Mengen steht dem Verband ein relativ weiter ...

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