Im Saarland kann nun auch in Wasserschutzgebieten Regenwasser im Boden versickert werden. Aufgrund einer neuen Verordnung, die demnächst im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht wird, gilt das bisherige Versickerungsverbot nur noch in der Zone I von Wasserschutzgebieten. In den Zonen II und III ist das Versickern ...
Versickerung von Regen in Wasserschutzgebieten
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -