Firmen müssen dem THW Kosten für Bachsanierung erstatten Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat mit zwei Urteilen die Bedeutung des Verursacherprinzips bei Gewässerverschmutzungen betont. Für die dem Technischen Hilfswerk (THW) entstandenen Kosten in Höhe von rund 47.000 € für die Sanierung ...
VG Neustadt betont Verursacherprinzip bei Gewässerverunreinigung
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