Wasserableitung über Privatgelände zulässig

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Im Notfall darf die Feuerwehr Regenwasser über Privatgrundstücke ableiten. Wenn es keine Möglichkeit der Gefahrenabwehr gebe, sei dies zulässig, entschied Mitte Mai das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Az.: 1 A 114462/05. OVG). Die Richter wiesen damit die Klage einer Grundstückseigentümerin ...

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