„Wassergebühren unterliegen nicht Kontrolle nach GWB“

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Öffentlich-rechtliche Wassergebühren unterliegen nicht der Preismissbrauchskontrolle des deutschen Kartellrechts nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das die Befugnisse der Kartellbehörden in Bezug auf Wasserversorger, die Gebühren erheben, und die ...

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