Wasserrahmenrichtlinie bedeutet keinen Eingriff in Eigentumsstruktur

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Zeitplan der Verpflichtungen für Mitgliedsstaaten und für die Kommission Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie beinhaltet keine Eingriffe in die bestehende Eigentumsstruktur. Auch Marktöffnungen in den Bereichen Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung seien in der ...

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