Wasserschutz grundsätzlich kein Vorrang vor Rohstoffgewinnung

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NRW-Landesregierung plädiert für Einzelfalllösungen „Die allgemeinen Ziele des Gewässerschutzes und der Rohstoffgewinnung sind unterschiedlich, aber grundsätzlich gleichrangig zu bewerten.“ Mit dieser relativierenden Aussage antwortet die nordrhein-westfälische Landesregierung auf die Anfrage der Fraktion ...

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