Verband Deutscher Grundstücksnutzer: BVerfG bringt Klarheit in Altanschließer-Problematik

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Klarheit in die Altanschließer-Problematik hat nach Auffassung des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) das Bundesverfassungsgericht gebracht, das aktuell weiteren 35 Verfassungsbeschwerden von Cottbuser Grundstückseigentümern gegen rückwirkende Beiträge für alte Abwasseranschlüsse stattgegeben hat.

„Damit ist weitere Klarheit in die Angelegenheit gekommen“, sagte gestern der Präsident des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm. Brandenburgs Landesregierung habe die verfassungswidrigen Zustände mit ihrem Drängen auf Erhebung der Altanschließer-Beiträge „maßgeblich verbockt“. Die Landesregierung habe ihre Haltung, den Skandal ohne Entschuldigung bei den Betroffenen passieren zu lassen und die Folgen allein auf die Zweckverbände abzuwälzen, nicht durchhalten können.

Das Land müsse nun dafür einstehen, dass alle rechtswidrig kassierten Beiträge erstattet werden könnten, sagte Ohm. In einem Runderlass des Innenministeriums vom 17. Februar sei den Behörden der Kommunalaufsicht immerhin mitgeteilt worden, dass den Zweckverbänden die Genehmigung von Krediten für die Rückzahlung von Beiträgen nicht ohne weiteres verweigert werden könne. Die aktuell ergangenen Beschlüsse des BVerfG betreffen den Angaben zufolge Grundstücke, die schon vor dem  3. Oktober 1990 an die Kanalisation angeschlossen waren.

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