Bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Nordrhein-Westfalen ist nach wie vor die fehlende Verfügbarkeit von Flächen hinderlich. Aus diesem Grund kann eine Streichung des gesetzlich verankerten Vorkaufrechts im Landeswassergesetz, wie derzeit im Rahmen der Novelle des Landeswassergesetzes vom ...
AGW: Fehlende Verfügbarkeit von Flächen Hindernis bei Umsetzung der WRRL
Jahresbudget für „Lebendige Gewässer NRW“ sollte erhöht werden
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