Ein Anspruch auf Beitragsrückzahlung besteht nur bei noch nicht bestandskräftigen Bescheiden. Zu diesem Schluss kommt der zweite Teils des vom Institut für Verwaltungswissenschaften der Universität Kiel erarbeiteten Gutachtens „Die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der Entscheidung des BVerfG vom 12. ...
Anspruch auf Rückzahlung besteht nur bei noch nicht bestandskräftigen Bescheiden
Gutachten der Uni Kiel zeigt vier mögliche Lösungswege auf
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