Baden-Württemberg: 174,4 Mio. Euro für die kommunale Wasserwirtschaft

Baden-Württemberg unterstützt die kommunale Wasserwirtschaft im laufenden Jahr mit Fördermitteln in Höhe von 174,4 Mio. Euro. Dabei geht es um Investitionen in die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung, den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie, berichtet das Landesumweltministerium.

„Mit dem Förderprogramm Wasserwirtschaft tragen wir nicht nur maßgeblich zur Verbesserung der Wasserqualität, der Gewässerökologie sowie zum Hochwasserschutz bei, sondern unterstützen zugleich die Kommunen im Umgang mit den Herausforderungen, die sich aus dem Klimawandel ergeben: Längere Trockenphasen, häufigere Starkregenereignisse und Hochwasser“, erklärte Landesumweltministerin Thekla Walker (Grüne): „Investitionen in eine effektive und moderne Wasserwirtschaft sind vielerorts essentiell für den Gewässerschutz und einen nachhaltigen Umweltschutz – davon profitieren Menschen und Natur im ganzen Land.“

In diesem Jahr fließen über 85,2 Mio. Euro in Maßnahmen im Abwasserbereich. Mit fast 50 Mio. Euro bezuschusst das Umweltministerium Maßnahmen für den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie. Für die Wasserversorgung sind insgesamt über 42,7 Mio. Euro vorgesehen. Die Mittel verteilen sich den Angaben zufolge über alle vier Regierungsbezirke.

Zu den Maßnahmen des Förderprogramms gehören unter anderem bei der Abwasserbeseitigung die Umsetzung von Maßnahmen für eine kosteneffiziente und zukunftsfähige Abwasserentsorgung und die Modernisierung und Zentralisierung der Abwasserreinigung durch die Stilllegung kleinerer Kläranlagen und den Anschluss an leistungsfähigere Kläranlagen sowie im Rahmen der Wasserversorgung die Umsetzung von zukunftsfähigen Wasserversorgungskonzepten, die Sicherung der Wasserversorgung - auch im Hinblick auf häufiger auftretende und länger anhaltende Trockenphasen - und die Modernisierung von Wasserwerken, Erweiterungen von Pumpwerken und Neu- und Ausbau von Wasserleitungen.

Beim Wasserbau und der Gewässerökologie werden die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen und die Sanierung von Hochwasserrückhaltebecken, das Management von Starkregenrisiko sowie die Revitalisierung von Gewässern und die Renaturierung gefördert.

Die im „Förderprogramm 2024 gemäß der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft“ enthaltenen Maßnahmen sind nach Angaben des Ministeriums von den Kommunen beabsichtigt, aber noch nicht bewilligt. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligungsbescheide.

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